Körperliche Auseinandersetzung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Dänholm - 16.09.2019Am gestrigen Sonntagabend, dem 15.09.2019, kam
es in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem
Dänholm
in Stralsund zu einem Polizeieinsatz, bei dem ebenfalls die
Bundespolizei unterstützte. Hintergrund war der eingegangene Notruf
eines Wachmannes der Unterkunft zum Verdacht der gefährlichen
Körperverletzung zu seinem Nachteil.
Neben drei Funkstreifenwagen des Polizeihauptrevieres Stralsund,
kamen kurz nach 19:00 Uhr auch eine Besatzung des Autobahn- und
Verkehrspolizeirevieres Grimmen sowie sechs Beamte der
Bundespolizeiinspektion Stralsund zum Einsatz. Nach gegenwärtigen
Erkenntnissen hielten sich insgesamt fünf Asylbewerber in einem
Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft auf. Von dem 25-jährigen
Zimmerbewohner sowie seinen vier Gästen ging nach entsprechendem
Genuss von alkoholischen Getränken ruhestörender Lärm aus, weshalb
die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die fünf Männer auf
ihr Verhalten ansprachen. Daraufhin entwickelte sich zunächst eine
verbale Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 25-jährige
Zimmerbewohner sowie ein weiterer 18-jähriger Asylbewerber den
24-jährigen Wachmann gemeinschaftlich körperlich angriffen. Dieser
erlitt dadurch leichte Verletzungen im Gesichtsbereich. Die beiden
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes konnten sich in Sicherheit
bringen und verständigten anschließend die Polizei, die umgehend zum
Einsatz kam.
Für die eingesetzten Beamten ergab sich der Anfangsverdacht, dass
die beiden Tatverdächtigen unter dem Einfluss von alkoholischen und
Betäubungsmitteln standen. Beide Männer wurden zunächst in den
polizeilichen Gewahrsam genommen und eine Blutprobenentnahme im
Krankenhaus durchgeführt. Nach Abschluss aller polizeilichen
Maßnahmen wurde der 25-Jährige in einer anderen
Asylbewerberunterkunft des Landkreises Vorpommern-Rügen untergebracht
und auch der 18-Jährige wieder auf freien Fuß gelassen.
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts der
gefährlichen Körperverletzung sowie wegen des Verdachtes des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Darüber
hinaus ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachtes der
Sachbeschädigung in diesem Zusammenhang, da im Flur der Unterkunft
mehrere Bilderrahmen sowie eine Wand im Sanitärraum beschädigt
wurden.
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