Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Wolf-Str. - 15.01.2021Im Zuge eines Polizeieinsatzes in der
Friedrich-Wolf-Straße in Stralsund am 14.01.2021 stellten die eingesetzten Beamten auch einen Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) fest.
Es stellte sich heraus, dass ein 28-jähriger Deutscher in den Abendstunden des 13.01.2021 mit mindestens zwei Freunden in seiner Wohnung seinen Geburtstag feierte. Da dieser Verstoß gegen die aktuell gültige Corona-Landesverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, fertigten die Beamten eine Anzeige gegen den 28-Jährigen und seine beiden Freunde im Alter von 26 und 28 Jahren (beide ebenfalls Deutsche). Durch die Polizei wurde die Ordnungsbehörde über den Sachverhalt informiert. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro rechnen.
Leider musste die Polizei allein seit dem 11.01.2021 insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung M-V in unserem Landkreis fertigen. In den meisten Fällen verstießen die Betroffenen gegen die in § 1 der Corona-Landesverordnung M-V verankerte Kontaktbeschränkung.
Die Polizei möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus das Gebot der Stunde ist, seine Kontakte zu beschränken. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken.
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