17-Jähriger greift Polizeibeamte in Stralsund an
Schillstr. - 10.10.2019Am gestrigen Mittwoch, den 09.10.2019, gegen
19:30 Uhr wurden Polizeibeamte während einer Streifenfahrt in
Stralsund von einem Bürger angesprochen. Er teilte den Beamten mit,
dass er beobachtete, wie Jugendliche die
Schillstraße in Richtung
Knieperstraße entlang gehen und Fahrräder umstoßen. Um den Verdacht
der Sachbeschädigung zu prüfen begaben sich die Beamten zügig zur
genannten Örtlichkeit und trafen dort auf zwei Jugendliche. Während
der Personalienfeststellung reagierte einer der beiden sofort
aggressiv. Der andere Jugendliche, ein 16-Jähriger Stralsunder,
versuchte ihn zu beruhigen, was ihm jedoch nicht gelang. Weiterhin
stellte sich heraus, dass der aggressive 17-Jährige aus der
Hansestadt Stralsund unter Alkoholeinfluss stand. Eine
Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 0,95 Promille. Da der
17-Jährige nicht die Daten eines Erziehungsberechtigten nennen
wollte, aggressiv und alkoholisiert war, wurde er in Gewahrsam
genommen. Dabei versuchte er die eingesetzten Polizeibeamten
körperlich anzugreifen, bespuckte einen und beleidigte sie. Bei der
Durchsuchung seiner Person wurden diverse Betäubungsmittel
aufgefunden und anschließend beschlagnahmt.
In der Polizeidienststelle konnten die Personalien der Mutter
ermittelt werden. Sie wurde verständigt und wollte ihren Sohn gegen
20:45 Uhr abholen. Beim Verlassen der Dienststelle wurde der
17-Jährige erneut aggressiv und beleidigte die Polizeibeamten.
Außerdem versuchte er, einen Beamten zu schlagen. Aufgrund des
Gesamtzustandes des Jugendlichen wurden nun Rettungskräfte
hinzugezogen. Diese brachten ihn in Begleitung von Polizeibeamten ins
Krankenhaus, wo er schlussendlich verblieb.
Der 16-Jährige wurde an seine Mutter übergeben. Bei der
Überprüfung der Knieperstraße und der Schillstraße wurden durch die
Beamten zunächst keine Sachbeschädigungen festgestellt.
Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen des tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verdacht des Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
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